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Fallpauschale

Im Krankenhausbereich stellt die Fallpauschale ein Entgeltverfahren dar, welches alle Leistungen finanziert, die für eine homogene Fallgruppe erbracht wurden sind. Dabei werden die Einzelkosten direkt und die Gemeinkosten indirekt auf Kostenträger verrechnet. Zusätzlich spielt die Krankenhausverweildauer eine Rolle, die von der Grenzverweildauer zu unterscheiden ist.

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